Geforderter schulischer Abschluss
Erster allgemeinbildender Schulabschluss oder Verfügung über einen gleichwertigen Bildungsstand.
Berufliche Anforderungen
Erforderlich ist die Fähigkeit, pflegebedürftige Menschen richtig anzusprechen, körperliche und psychische Gesundheit, Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen, Kommunikationsfähigkeit, Bereitschaft zur ständigen fachlichen Weiterentwicklung sowie EDV-Grundkenntnisse.
Praktikum
Ein Praktikum ist jederzeit möglich :-)
Ausbildungsbedingungen
Einjährige Ausbildung, bestehend aus 700 Std. theoretischen und 900 Std. praktischen Ausbildungseinheiten. Während der Ausbildung ist ein Pflichtpraktikum von 100 Std. in einem weiteren Versorgungsbereich und 50 Std. Wahleinsatz vorgesehen.